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Teilnahmebedingungen

Die nachstehenden Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Event-Quiz mind streak. Ergänzend gelten die jeweiligen Spielregeln in ihrer zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Fassung.

1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Mit der Anmeldung zum Quiz sowie spätestens mit der Entrichtung des Startgeldes erkennt jeder Teilnehmer sowie jedes teilnehmende Team diese Teilnahmebedingungen und die geltenden Spielregeln als verbindlich an.

Die anmeldende Person handelt im Rahmen der Teamanmeldung auch im Namen der übrigen Teammitglieder und verpflichtet sich, diese über den Inhalt der Teilnahmebedingungen und der Spielregeln in Kenntnis zu setzen.

2. Teilnahmeberechtigung und Anmeldung

2.1 Teilnahmeberechtigung

Die Teilnahme am Event-Quiz ist ausschließlich Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

2.2 Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt entweder online oder direkt vor Ort beim Spielleiter. Sie muss spätestens bis 5 Minuten vor dem jeweiligen Quizbeginn vollständig abgeschlossen sein. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Zulassung, wenn die Kapazitäten der jeweiligen Veranstaltung bereits ausgeschöpft sind.

2.3 Mindestteilnehmerzahl / Absage oder Verschiebung

Die Durchführung der Veranstaltung ist an das Erreichen einer Mindestanzahl von 6 Teams gebunden. Wird diese Teamanzahl bis spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn nicht erreicht, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Termin abzusagen oder zu verschieben.

Im Falle einer Absage werden bereits entrichtete Startgelder innerhalb von 3 Werktagen auf das jeweils ursprünglich verwendete Zahlungsmittel zurückerstattet, soweit eine Zahlung bereits erfolgt ist. Die Information hierüber erfolgt an die im Rahmen des Buchungs- bzw. Anmeldeprozesses angegebene E-Mail-Adresse.

2.4 No-Shows / Sperre

Erscheint ein angemeldetes Team wiederholt nicht zur gebuchten Veranstaltung, ohne rechtzeitig abzusagen („No-Show“), kann der Veranstalter nach billigem Ermessen Maßnahmen zur Missbrauchsvermeidung treffen.

Nach 2 No-Shows kann eine weitere Registrierung technisch oder organisatorisch gesperrt werden. Der Veranstalter behält sich darüber hinaus vor, bei sich häufenden No-Shows künftig eine Vorauszahlung oder sonstige Sicherungsmaßnahmen zur Bedingung für weitere Anmeldungen zu machen.

3. Startgebühr

Die reguläre Startgebühr beträgt 8,00 € pro Person und Teilnahme.

Bei Sonderformaten, Themenabenden oder sonstigen als „Special Event“ gekennzeichneten Veranstaltungen kann eine abweichende Startgebühr erhoben werden. In diesem Fall wird die jeweils geltende Gebühr im Vorfeld gesondert bekanntgegeben.

4. Preise, Ausschüttung und Jackpot

4.1 Grundlagen der Gewinnausschüttung

Die Preise richten sich nach der Anzahl der tatsächlich teilnehmenden Spieler sowie der Anzahl der teilnehmenden Teams. Die Ausschüttung erfolgt prozentual auf Grundlage der vereinnahmten Startgelder.

Die konkrete Verteilung ergibt sich aus der jeweils veröffentlichten Übersicht bzw. aus der Tabelle in den FAQ unter der Frage „Wie sieht die Gewinnverteilung aus?“.

4.2 Sachpreise / Barauszahlung / Rechtsweg

Eine Barauszahlung von Sachpreisen ist ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

4.3 Jackpot

Der Jackpot wird gemäß der veröffentlichten Verteilungstabelle bis zu einer Höhe von 50,00 € pro Veranstaltung mitgefüllt. Der Jackpot kann maximal 1.000,00 € betragen.

Der Veranstalter ist bemüht, möglichst einen Mindestjackpot in Höhe von 200,00 € anzubieten. Ein Anspruch auf das Bestehen oder die Bereitstellung eines bestimmten Jackpot-Betrags besteht jedoch nicht.

4.4 Rundungen und geringfügige Anpassungen

Der Veranstalter behält sich vor, rechnerisch ermittelte Gewinnausschüttungen im Einzelfall in geringem Umfang kaufmännisch oder organisatorisch anzupassen, sofern hierdurch der Gesamtcharakter der angekündigten Verteilung nicht wesentlich verändert wird.

So kann etwa aus einer rechnerischen Verteilung von 99,00 € für Platz 1, 49,50 € für Platz 2 und 33,00 € für Platz 3 aus Gründen der Vereinfachung eine tatsächliche Ausschüttung von 100,00 € / 50,00 € / 30,00 € werden.

5. Fair Play, Ausschluss und Disqualifikation

5.1 Grundsatz

Ehrlichkeit und Fair Play bilden die Grundlage des Event-Quiz. Jede Form vorsätzlicher Täuschung, Manipulation oder missbräuchlicher Inanspruchnahme des Systems ist unzulässig.

5.2 Vorsätzliche Falschmeldungen und betrügerische Absichten

Werden während des Events vorsätzliche Falschmeldungen, unberechtigte Angaben oder sonstige betrügerische Absichten festgestellt, insbesondere mit dem Ziel, Startgelder zu mindern oder sich einen unzulässigen Vorteil zu verschaffen, führt dies zur sofortigen Disqualifikation des gesamten Teams.

In diesem Fall wird die weitere Teilnahme technisch oder organisatorisch unterbunden. Sämtliche Ansprüche auf Gewinne entfallen. Eine Erstattung bereits gezahlter Startgelder erfolgt nicht.

5.3 Sonstige Täuschungsversuche

Bei sonstigen Täuschungen oder Täuschungsversuchen entscheidet der Spielleiter nach pflichtgemäßem Ermessen über die angemessene Maßnahme. Dies kann insbesondere sein:

  • die Nichtwertung einzelner Antworten oder Fragen,
  • die Verhängung von Strafpunkten,
  • die Disqualifikation des gesamten Teams.

Im Falle einer Disqualifikation wird ein Weiterspielen am Quiz technisch verhindert. Mögliche Ansprüche auf Gewinne entfallen; das entrichtete Startgeld wird nicht erstattet.

6. Technische Störungen und Ablaufänderungen

Der Veranstalter ist berechtigt, den Ablauf des Quiz bei technischen Störungen, Ausfällen, Sicherheitsgründen oder sonstigen unvorhergesehenen Umständen in zumutbarem Umfang anzupassen.

Insbesondere kann das Quiz bei Ausfall der Spieltechnik manuell fortgesetzt werden. Ferner behält sich die Spielleitung vor, einzelne Runden, Fragetypen oder Wertungsmechanismen zu ändern, zu vereinfachen oder entfallen zu lassen, sofern eine reguläre Durchführung technisch oder zeitlich nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre.

Ein Anspruch auf die Durchführung bestimmter Spielrunden, Fragetypen, Medieninhalte oder technischer Features besteht nicht.

7. Bild- und Tonaufnahmen

Im Rahmen der Veranstaltung können Bild- und Tonaufnahmen, insbesondere Fotos und Videoaufzeichnungen, angefertigt werden. Mit der Teilnahme willigen die Teilnehmer ein, dass solche Aufnahmen zum Zwecke der Dokumentation, Nachberichterstattung und Eigenwerbung des Veranstalters verwendet werden dürfen, insbesondere auf Social-Media-Kanälen, Webseiten oder in sonstigen Eigenpräsentationen.

Die Nutzung kann zeitlich und räumlich unbeschränkt erfolgen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Die anmeldende Person verpflichtet sich, sämtliche weiteren Teammitglieder über diesen Umstand zu informieren und deren Zustimmung einzuholen.

8. Speicherung, Inaktivität und Löschung von Datenbezügen

Nimmt ein Team länger als ein Jahr an keiner Veranstaltung teil, behält sich der Veranstalter vor, zugehörige Datenbezüge aus internen Übersichten, Ranglisten oder vergleichbaren Darstellungen zu entfernen oder zu anonymisieren, soweit dies organisatorisch oder datenschutzrechtlich angezeigt ist.

Weitergehende datenschutzrechtliche Ansprüche und Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.

9. Haftung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

10. Weisungsrecht der Spielleitung

Den Anweisungen des Spielleiters oder der vom Veranstalter eingesetzten Personen ist im Rahmen eines ordnungsgemäßen, sicheren und fairen Veranstaltungsablaufs Folge zu leisten.

Bei groben Störungen des Ablaufs, beleidigendem Verhalten oder sonstigem unzumutbarem Verhalten kann ein Ausschluss von der laufenden Veranstaltung erfolgen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes.

11. Änderungen der Teilnahmebedingungen

Der Veranstalter behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen mit Wirkung für zukünftige Veranstaltungen anzupassen, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei Änderungen des Veranstaltungsformats, technischer Abläufe oder rechtlicher Rahmenbedingungen.

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

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